Recht auf schnelles Internet: Was sich mit dem neuen Gesetz ändert
- Veröffentlicht: 23.04.2021
- 17:25 Uhr
- Galileo
Lange Ladezeiten und ruckelige Streams frustrieren dich? Gute Nachrichten: Du kannst dich auf ein neues "Recht auf schnelles Internet" freuen. Was sich damit ändern soll.
Das Wichtigste zum Thema Schnelles Internet
Der Bundestag hat eine Reform des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) beschlossen, die erstmals gesetzlich ein Recht auf schnelles Internet für alle festlegt.
Bislang hatten wir lediglich Anspruch auf einen funktionalen Internet-Zugang. Das gilt schon bei einem Tempo von 56-Kilobit (0,056 MBit pro Sekunde) als gegeben.
Dieses Mindest-Tempo soll jetzt deutlich angehoben werden. Wie schnell das Internet mindestens sein muss, steht aber noch nicht fest. Die rechtlich verbindliche Untergrenze wird noch berechnet.
Nach der Abstimmung im Bundestag ist jetzt noch der Bundesrat dran. Die Bundesregierung will, dass das neue TKG noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
Spüren dürften die Reform vor allem Menschen auf dem Land, in Städten dürfte sie keine so große Rolle spielen.
Was dich mit dem neuen Gesetz erwartet und wo du dich dann über Zeitlupen-Internet beschweren kannst, erfährst du hier.
Recht auf schnelles Internet - aber wie schnell?
Bei der Berechnung der rechtlichen Mindestvorgaben spielen diese Faktoren eine Rolle:
- Geschwindigkeiten bei Download und Upload
- Werte zur Verzögerung bei der Datenübertragung (Latenz)
Laut Experten-Schätzungen soll die Download-Untergrenze bei unter 20 Mbit pro Sekunde (Mbit/s) liegen - jedoch mit den Jahren steigen.
❗ Da in größeren Städten schon jetzt bessere Internet-Verbindungen möglich sind, dürften diese Vorgaben nur Menschen auf dem Land oder am Stadtrand betreffen, wo das Netz bislang sehr schlecht ist.
Recht auf schnelles Internet: Fragen & Antworten
Solltest du bisher nur im Schneckentempo durchs Internet surfen können, kannst du dich ab Mitte nächsten Jahres bei der Bundesnetz-Agentur beschweren und bessere Festnetz-Verbindungen einfordern.
Die Bundesnetz-Agentur prüft deinen Fall und beauftragt gegebenenfalls einen Anbieter mit der Verlegung eines Breitband-Zugangs.
Das Geld für schnelleres Internet kommt aus einem Finanz-Topf, der von Telekommunikations-Firmen gefüllt werden muss. Auch Dienste wie Whatsapp und Co. könnten zur Beteiligung an den Kosten herangezogen werden. Das muss die Bundesnetz-Agentur aber erst noch entscheiden.
Sollte die Bandbreite bei Eintritt des neuen Gesetzes niedriger sein als im Vertrag festgelegt, kannst du deinen Internet-Vertrag kündigen oder den Tarif-Preis mindern. Ebenso steht dir eine Entschädigung zu, wenn der Ausfall des Internets nicht innerhalb von 2 Tagen behoben wird.
Kritik am neuen Gesetz für schnelles Internet
🧐 Verbraucherschützer vermissen eine gesetzlich festgelegte Mindest-Bandbreite. Die Regelung biete kein "Mehr für Verbraucher", kritisiert Susanne Blohm, Referentin für Telekommunikation beim Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv). Noch immer gebe es in Deutschland laut Hochrechnungen des Statistischen Bundesamts 3 Millionen Haushalte ohne Internet-Anschluss. "Dieses Problem wird durch das neue Gesetz erst einmal nicht gelöst."
💨 Aus Sicht von Anke Domscheit-Berg von der Links-Fraktion sind die Mindestvorgaben zu schwach. Sie sprach sich für eine Untergrenze von 100 Mbit/s im Download aus.
💶 Tabea Rößner von den Grünen zufolge brauche man "einen echten Rechtsanspruch auf schnelles Internet". Sie forderte einen Schadensersatz-Anspruch von 5 Euro am Tag.
✉ In einem Brief an Bundestags-Abgeordnete warnten der Branchenverband Anga und andere Lobby-Verbände davor, dass größere Ausbauprojekte verzögert werden könnten, weil nun der Schwerpunkt auf "besonders schlecht versorgte Einzellagen" gelegt werden müsste.
Weitere Änderungen: Neuregelung der Abrechnung von TV-Kosten
🧐 Ebenfalls Teil der Reform des TKG und umstritten: die Abschaffung des so genannten Nebenkosten-Privilegs.
📅 Ab Juli 2024 dürfen Vermieter:innen die Kosten für TV-Kabelverträge nicht mehr auf die Mieter:innen umlegen.
💶 Bisher konnten Vermieter:innen zu günstigeren Preisen Sammelverträge mit Kabelnetznetz-Betreibern abschließen und pauschal 8 bis 10 Euro über die Nebenkosten berechnen - ob die Mieter:innen wollten oder nicht.
🖋 Doch das soll in etwa 3 Jahren nicht mehr gehen. Dann haben Mieter:innen die Wahlfreiheit und können andere Verträge abschließen. Sie müssen sich aber selbst darum kümmern.
🖐 Eine Ausnahme gilt für Glasfaserleitungen: Bei deren Verlegung können Vermieter:innen die TV-Kosten noch auf die Mieter:innen abwälzen. Für ein abgespecktes "Bereitstellungs-Entgelt" dürfen dann maximal 5 Euro pro Monat berechnet werden. Separat dazu müssen die Mieter:innen Einzelverträge mit den TV-Anbietern abschließen.
✌ Damit drohen Millionen Mieter:innen höhere Kosten für ihren TV-Anschluss. Der Breitband-Verband warnt sogar vor einer Verdoppelung der Anschluss-Entgelte.
Neue Vorgaben für den Mobilfunk
Das neue Telekommunikations-Gesetz erhöht zudem die Vorgaben für den Mobilfunk-Ausbau. Demnach sollen wir bis 2026 auf allen Straßen und Bahnstrecken mindestens 4G empfangen können.
Gute Nachrichten für alle, die gern mal die Kündigungs-Frist verschlafen: Telekommunikations-Verträge dürfen mit der Gesetz-Reform nach 24 Monaten Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert werden, sondern müssen nach der Verlängerung monatlich kündbar sein.